Internet / WLAN

Der Internetzugang ist kostenfrei. Die Downloadgeschwindigkeit beträgt bis zu 100 MBit/s.

Zugangsdaten

WLAN: heima-gast
Kennwort: wlan2020schluessel

Formalismus

Mit der Nutzung des WLANs / Eingabe der Zugangsdaten stimmt ihr den folgenden Vereinbarungen zu.

1. Gestattung der Mitbenutzung eines WLANs

Der Vermieter betreibt im Mietobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gesta]et dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Die Mitbenutzung ist eine Serviceleistung und ist jederzeit widerruflich. Der Mieter hat nicht das Recht, Dri]en die Nutzung des WLANs zu gesta]en. Der Vermieter übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechZgt, den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise einzustellen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang auf besZmmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichZge Seiten).

2. Zugangsdaten

Die Nutzung erfolgt durch Eingabe der WLAN-Kennung. Die Zugangsdaten sind nur zum persönlichen Gebrauch des Mieters besZmmt und dürfen nicht an Dri]e weitergegeben werden. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangsdaten zu ändern.

3. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haeungsbeschränkung

Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht. Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt verschlüsselt. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsosware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden am Gerät des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Hasung.

4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen

Für die über das WLAN übermi]elten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichZgen Dienstleistungen und getäZgten Rechtsgeschäse ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichZge Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resulZerenden Kosten von ihm zu tragen. Der Mieter ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere gebeten:

  1. Das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von si]en- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen
  2. Keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich zu vervielfälZgen, zu verbreiten oder zugänglich zu machen
  3. Die geltenden Jugendschutzvorschrisen zu beachten
  4. Keine beläsZgenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte zu versenden oder zu verbreiten;
  5. Das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung zu nutzen
  6. Keine illegalen Downloads von urheberrechtlich geschützten Bildern, Filmen, Musik usw. durchzuführen

Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dri]er frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen vorliegenden Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegen oder droht, weist er den Vermieter auf diesen Umstand hin.

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